WoW Videos dürfen weiter monetarisiert werden ³

{gspeech}In den letzten Tagen gab es viel Aufregung um das Video-Portal Youtube. Eine Änderung an dem Partner- und Netzwerkkonzept sorgte dafür, dass viele Kanalbetreiber nun einige Content-ID-Treffer bekamen. Besonders betroffen sind hierbei Videoersteller, welche Let’s Plays oder Videos zu Spielen hochladen.

Publisher müssen Stellung beziehen

Bisher war der Sachverhalt so: Das Hochladen und monetarisieren von Videos zu Videospielen war oftmals nicht explizit erlaubt, aber auch nicht verboten. Die Kanalbetreiber befanden sich in einer Grauzone. Die Publisher duldeten die Videos, da es auch gute PR war. Nur in einzelnen Fällen wurden Videos gesperrt.

Durch die Umstellung von Youtube müssen die Publisher nun klare Aussagen treffen, einige haben dies bereits gemacht. In unserem speziellen Fall geht es nun um Videos zu World of Warcraft. In den Blizzard-Videorichtlinien ist genau geregelt was erlaubt ist und was nicht.

WoW Videos dürfen weiter monetarisiert werden

In den Blizzard-Videorichtlinien steht geschrieben, dass man Inhalte auf den Plattformen YouTube, Justin.tv, Blip.tv oder Ustream.tv monetarisieren darf. Das bedeutet, dass Ihr auch in Zukunft ungestraft und uneingeschränkt Videos von World of Warcraft auf Youtube hochladen und monetarisieren dürft.

Solltet Ihr also auf Euren WoW-Videos einen Content-ID-Treffer haben, dann raten wir Euch dies anzufechten.

Blizzard PosterBlizzard on Videorichtlinien (Source)

Richtlinien zur Verbreitung von Produktionen mit Blizzardinhalten

Es ist zu beachten, dass die Einschränkung, dass Produktionen ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken dienen dürfen, ebenfalls bedeutet, dass eine selbst erstellte Produktion nicht gegen Gebühr oder für jedwede anderweitige Form von Kompensation an ein anderes Unternehmen lizenziert werden darf, ohne dass dafür eine spezielle schriftliche Genehmigung seitens Blizzard Entertainment vorliegt. Blizzard Entertainment behält sich dabei das Recht vor, eigene Produkte für sämtliche kommerzielle Verwendung zu nutzen.

Einzige Ausnahmen zu dieser Regel bilden die Teilnahme Partnerprogrammen mit YouTube, Justin.tv, Blip.tv, Own3d.tv oder Ustream.tv (die “Produktionswebseiten”), wobei Sie von einer Produktionswebseite für Zugriffe auf Ihre Produktion eine Zahlung erhalten, sofern Sie in deren Partnerprogramm akzeptiert sind.{/gspeech}